Ich biete klinisch-psychologische Beratung und Behandlung für Erwachsene sowie Jugendliche ab 17 Jahren an.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychologengesetz 2013 (§ 37). Alle Inhalte der Gespräche werden streng vertraulich behandelt.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen sowie den möglichen weiteren Verlauf. Dabei wird gemeinsam entschieden, ob eine Beratung oder eine klinisch-psychologische Behandlung sinnvoll ist.
Dauer und Frequenz
Eine Einheit umfasst 60 Minuten. Davon entfallen 50 Minuten auf das Gespräch, 10 Minuten auf Vor- und Nachbereitung, Dokumentation sowie organisatorische Tätigkeiten.
Die Frequenz und Dauer der Termine (z. B. wöchentlich oder zweiwöchentlich) wird gemeinsam festgelegt.
- Behandlung/Therapie: üblicherweise 10–30 Einheiten, bei Bedarf auch längerfristige Begleitung.
- Beratung: individuell und je nach Anliegen, oft kürzer angelegt.
Honorar und Zahlungsmodalitäten
- Neue Klient:innen erhalten ein Erstgespräch zum halben Preis.
- Zahlung per Überweisung (Zahlungsziel: 14 Tage) oder bar nach der Einheit.
- Bei kurzfristigen Absagen (unter 48 Stunden) wird das volle Honorar verrechnet.
Alle Leistungen sind gemäß UStG §6 Abs 1 Z 19 (Heilbehandlung) bzw. §6 Abs 1 Z 27 (Kleinunternehmerregelung) umsatzsteuerbefreit.
Kassenleistungen
Seit 01/2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreicheine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit der ärztlichen Hilfe gleichgestellt.
Das bedeutet, die Kosten können – je nach Verfügbarkeit – vollständig von der Krankenkasse übernommen werden (Kassenplatz), oder es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses bei privat bezahlten Einheiten.
Kostenzuschuss ohne Kassenplatz
Auch ohne zugewiesenen Kassenplatz ist es möglich, klinisch-psychologische Behandlung privat in Anspruch zu nehmen und einen Teilkostenersatz bei der gesetzlichen Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB) zu beantragen. In diesem Fall wird das Honorar zunächst selbst bezahlt und anschließend zur Refundierung eingereicht. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Versicherungsträger unterschiedlich und deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Voraussetzungen können eine ärztliche Bestätigung sowie eine Bewilligung durch die Krankenkasse sein. Zusätzlich übernehmen manche Privatversicherungen die Kosten ganz oder teilweise, abhängig vom jeweiligen Vertrag.
Die konkreten Regelungen (z. B. Antragstellung, Bewilligung, Höhe des Zuschusses) unterscheiden sich je nach Versicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB).
Zugang zu voll finanzierten Kassenplätzen
Aktuell erfolgt die Vergabe von Kassenplätzen nicht direkt über die Praxis, sondern ausschließlich über das zentrale System (Psyhelp). Privattermine können hingegen direkt bei mir vereinbart werden.
Die Vergabe von voll finanzierten Kassenplätzen erfolgt zentral über die Plattform Psyhelp: https://www.psyhelp.at. Der Ablauf ist wie folgt:
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Anmeldung:
Sie registrieren sich online und geben Ihr Anliegen sowie Ihre Präferenzen (z. B. Ort, Setting) an. -
Clearing:
Eine fachliche Ersteinschätzung hilft, den Unterstützungsbedarf und die Dringlichkeit einzuordnen. -
Vermittlung:
Sie werden an eine:n passende:n Klinische:n Psycholog:in in Ihrer Nähe vermittelt, sobald ein freier Kassenplatz verfügbar ist. -
Kontaktaufnahme:
Sie erhalten per E-Mail alle Informationen und können direkt einen Ersttermin vereinbaren.
Kontakt Psyhelp
- Website: https://www.psyhelp.at
- Telefon: 0800 10 02 03 (kostenfrei)
- E-Mail: service@psyhelp.at
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr